Zusammenfassung: Der Autor informiert darüber, dass die vom VfGH vertretene Rechtsansicht zur Anerkennungsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige Kinder im Ausland als außergewöhnliche Belastung nunmehr durch einen Erlass des BMF auch in den LStR 2002 integriert wurde, merkt aber kritisch an, dass die Frage zur Anwendung der Selbstbehaltsbestimmung des § 34 Abs 4 EStG keiner Klärung zugeführt wurde.