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Aus der jüngsten Rechtssprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (VfGH-Erkenntnisse); STB Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse); Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (EuGH-Urteile)SWK 2004, R 15 Heft 8 v. 10.3.2004

§ 299 BAO

Bei einer unvollständigen Erhebung des Sachverhalts, die auf die Vertretung einer unrichtigen Rechtsmeinung durch das Finanzamt zurückzuführen ist, ist die Oberbehörde zur Aufhebung des erlassene Bescheids legitimiert, ohne den Sachverhalt selbst erheben zu müssen.

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