§ 2 Abs 1 LVO
Mittelaufbringungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Kapitalgesellschaft bewirken bei gleichbleibenden Beteiligungsausmaßein keine Änderung der Bewirtschaftungsart.
VwGH 04.06.2003, 97/13/0213
§ 2 Abs 1 LVO
Mittelaufbringungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen einer Kapitalgesellschaft bewirken bei gleichbleibenden Beteiligungsausmaßein keine Änderung der Bewirtschaftungsart.
VwGH 04.06.2003, 97/13/0213