§ 257 BAO
Bei einem Beitritt des Arbeitnehmers zur Berufung des Arbeitgebers kommt nur eine einheitliche Erledigung in betracht.
VwGH 01.07.2003, 2000/13/0198, 0201
§ 257 BAO
Bei einem Beitritt des Arbeitnehmers zur Berufung des Arbeitgebers kommt nur eine einheitliche Erledigung in betracht.
VwGH 01.07.2003, 2000/13/0198, 0201