§ 107 Abs 1 EStG 1988
Nur Anhebungen des Hauptmietzinses gegen den aktuellen Hauptmieter können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
VwGH 01.07.2003, 2002/13/0143
§ 107 Abs 1 EStG 1988
Nur Anhebungen des Hauptmietzinses gegen den aktuellen Hauptmieter können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
VwGH 01.07.2003, 2002/13/0143