§ 214 Abs 1 FinStrG
Ein gerichtlicher Freispruch wegen Unzuständigkeit zur Ahndung von Finanzvergehen schließt die Verurteilung wegen eines durch dieselbe Tathandlung erfüllten Delikts nicht aus.
VwGH 08.05.2003, 99/15/0142
§ 214 Abs 1 FinStrG
Ein gerichtlicher Freispruch wegen Unzuständigkeit zur Ahndung von Finanzvergehen schließt die Verurteilung wegen eines durch dieselbe Tathandlung erfüllten Delikts nicht aus.
VwGH 08.05.2003, 99/15/0142