§ 4 Abs 1 BAO
Insbesondere Verkehrssteuern fallen durch eine nachträgliche Änderung der Umstände nicht wieder weg.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0271
§ 4 Abs 1 BAO
Insbesondere Verkehrssteuern fallen durch eine nachträgliche Änderung der Umstände nicht wieder weg.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0271