§ 8 Abs 2 GrEStG
Die vertragliche Beistellung einer auflösenden Bedingung steht der Begründung der Grunderwerbsteuerschuld nicht entgegen.
VwGH 30.04.2003, 2000/16/0094, 0095
§ 8 Abs 2 GrEStG
Die vertragliche Beistellung einer auflösenden Bedingung steht der Begründung der Grunderwerbsteuerschuld nicht entgegen.
VwGH 30.04.2003, 2000/16/0094, 0095