§ 20 EStG 1988
Die Pilotenausbildung des Leiters der Datenverarbeitung einer Bank ist nicht als Fortbildungsmaßnahme zu qualifizieren.
VwGH 21.01.2004, 2000/13/0131
§ 20 EStG 1988
Die Pilotenausbildung des Leiters der Datenverarbeitung einer Bank ist nicht als Fortbildungsmaßnahme zu qualifizieren.
VwGH 21.01.2004, 2000/13/0131