§ 146 Abs 2 WAO
Der Steuerbescheid muss eine Aufgliederung nach den Erklärungszeiträumen und die Bemessungsgrundlage aufweisen.
VwGH 18.12.2003, 2001/16/0122
§ 146 Abs 2 WAO
Der Steuerbescheid muss eine Aufgliederung nach den Erklärungszeiträumen und die Bemessungsgrundlage aufweisen.
VwGH 18.12.2003, 2001/16/0122