§ 9 BAO
Den Geschäftsführer trifft infolge der mangelhaften Durchführung einer beantragten Überrechnung durch das Finanzamt keine Haftung.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0204, 0205, 0206
§ 9 BAO
Den Geschäftsführer trifft infolge der mangelhaften Durchführung einer beantragten Überrechnung durch das Finanzamt keine Haftung.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0204, 0205, 0206