§ 125 BAO
Der VfGH verfügt eine Teilaufhebung des § 125 BAO und der darin enthaltenen Berufsbeschränkung für gewerbliche Buchhalter aufgrund Gleichheitswidrigkeit.
VfGH, 12.03.2004, G 289/02
§ 125 BAO
Der VfGH verfügt eine Teilaufhebung des § 125 BAO und der darin enthaltenen Berufsbeschränkung für gewerbliche Buchhalter aufgrund Gleichheitswidrigkeit.
VfGH, 12.03.2004, G 289/02