Zusammenfassung: Abgabenpflichtigen mit K1-Erklärung steht die Möglichkeit der Geltendmachung von Prämienansprüchen bis zur Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheids bereits im Jahr 2003 offen.
BMF 20.07.2004
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Zusammenfassung: Abgabenpflichtigen mit K1-Erklärung steht die Möglichkeit der Geltendmachung von Prämienansprüchen bis zur Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheids bereits im Jahr 2003 offen.
BMF 20.07.2004
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