Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in zwei Teilbeträgen im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres im Jahr 2004.
BMF 20.07.2004
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG
Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in zwei Teilbeträgen im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres im Jahr 2004.
BMF 20.07.2004
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG