Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf Judikatur- und Lehrmeinungen, die zur Frage Stellung nahmen, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Gutschreibung einer Investitionszuwachsprämie durch Vorlageverzeichnis gestellt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 201 BAO; § 108e EStG; § 124b Z 105 EStG