§ 23 Z 1 EStG 1988
Wenn eine zurechenbare Tätigkeit im Betrieb eines Gastgewerbes nicht ausgeübt wird, scheitert auch die Bewertung der konkreten Gewinnaussichten.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0038
§ 23 Z 1 EStG 1988
Wenn eine zurechenbare Tätigkeit im Betrieb eines Gastgewerbes nicht ausgeübt wird, scheitert auch die Bewertung der konkreten Gewinnaussichten.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0038