§ 47 EStG
Auch wenn für die Zustellung von Telefonbüchern gesondert bedungene Entgelte geleistet werden, sind die Postmitarbeiter bei der Zustellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig.
VwGH 04.06.2004, 99/13/0113
§ 47 EStG
Auch wenn für die Zustellung von Telefonbüchern gesondert bedungene Entgelte geleistet werden, sind die Postmitarbeiter bei der Zustellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig.
VwGH 04.06.2004, 99/13/0113