§ 99 FinStrG
Die Rechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht überprüft werden.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0150
§ 99 FinStrG
Die Rechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht überprüft werden.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0150