Zusammenfassung: Im dritten Teil seines Beitrags erläutert der Autor, welche Umgestaltungen in den Zuständigkeitsbestimmungen der BAO durch das AbgÄG 2003 vorgenommen wurden. Aufbauend auf einer Darstellung der Modifikationen im Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerrecht informiert der Verfasser auch über die Übergangsregelungen, nimmt zur Änderung der Zuständigkeit für die Rückerstattung unrechtmäßig einbehaltener Abfuhrabgaben Stellung und beschreibt die Voraussetzungen für eine Delegierung.