Zusammenfassung: Der Autor informiert über das Inkrafttreten des Eigenkapitalersatz-Gesetzes mit 1.1.2004 und erläutert in einer umfassenden Analyse der einzelnen Tatbestandselemente, welche Ansprüche ein Gesellschafter, der einem Unternehmen in der Krise eine Darlehenszahlung zuwendet, geltend machen kann. Dabei nimmt er auch zur Begriffsdefinition der "Krise" Stellung, beschreibt, wer als Gesellschafter qualifiziert werden kann und veranschaulicht die drei Varianten der Kreditgewährung durch Geld, Gebrauchsüberlassung oder Sicherstellung.