§ 82 EStG 1988
Bei einem Beitritt des Arbeitnehmers zur Berufung des Arbeitgebers muss die Erlassung der Erledigung einheitlich erfolgen.
VwGH 04.06.2003, 99/13/0178
§ 82 EStG 1988
Bei einem Beitritt des Arbeitnehmers zur Berufung des Arbeitgebers muss die Erlassung der Erledigung einheitlich erfolgen.
VwGH 04.06.2003, 99/13/0178