Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur gebotenen Erfüllung der Auskunftsansprüche der Abgabenbehörden und zu den Rahmenbedingungen für die Erstellung von Kontrollmitteilungen Stellung.
BMF 10.05.2004
Rechtsgrundlagen: § 114 Abs 1 BAO; § 167 BAO; § 171 BAO; § 132 BAO