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Unzulässige Qualifikation einer Tätigkeit als Liebhaberei

SteuernSWK 2004, S 618 Heft 18 v. 20.6.2004

Zusammenfassung: Die Feststellung einer einkommensteuerlichen Liebhaberei setzt Erhebungen der Finanzbehörde bezüglich der betrieblichen Veranlassung geltend gemachter Aufwendungen voraus.

UFS Wien, 31.03.2004, RV/1328-W/2002

Rechtsgrundlagen: § 299 Abs 1 lit c BAO; § 289 Abs 1 BAO

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