§ 124b Z 25 EStG
Der Autor analysiert ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser die Verfassungswidrigkeit des § 124b Z 25 EStG feststellte. Die Anwendung des halben Durchschnittssteuersatzes auf Veräußerungsgewinne darf demnach von keinen anderen einschränkenden Voraussetzungen mehr abhängig gemacht werden.