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Urlaubsabgeltung keine verdeckte Gewinnausschüttung

KurzinfoSWK 2004, K 16 Heft 18 v. 20.6.2004

Zusammenfassung: Scheitert die Konsumation offener Urlaubstage an betrieblichen Gründen, ist eine Urlaubsentschädigungszahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.

BFH, 28.01.2004, I R 50/03

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG

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