Zusammenfassung: Der Autor setzt sich unter Bezugnahme auf § 203 Abs 3 HGB und § 6 Z 2 lit a EStG mit der Bestimmung der "angemessenen Teile" von Fertigungsgemein- und Materialkosten, die zur Aktivierung berechtigen bzw verpflichten, auseinander. Dabei erläutert er auch die Wechselbeziehung zwischen Handels- und Steuerbilanz und definiert die Funktion der Kostenrechnung.