§ 6 Abs 6 NoVAG; § 1 Z 3 NoVAG; Art 39 EG; Art 12 EG; Art 90 EG
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des EuGH, in der dieser darlegte, dass der anlässlich des Wohnsitzwechsels nach Österreich eingehobene Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe (§ 6 Abs 6 NoVAG) mit Art 90 EG nicht in Einklang stehe; die Gemeinschaftsrechtskonformität der Normverbrauchsabgabe wurde hingegen bestätigt.