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Erhebung eines Zuschlags von 20 % gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG ist gemeinschaftswidrig

SteuernMMag. Dr. Hans-Jörgen Aigner; Mag. Dr. Barbara ReinischSWK 2004, S 590 Heft 17 v. 10.6.2004

§ 6 Abs 6 NoVAG; § 1 Z 3 NoVAG; Art 39 EG; Art 12 EG; Art 90 EG

Die Autoren besprechen eine Entscheidung des EuGH, in der dieser darlegte, dass der anlässlich des Wohnsitzwechsels nach Österreich eingehobene Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe (§ 6 Abs 6 NoVAG) mit Art 90 EG nicht in Einklang stehe; die Gemeinschaftsrechtskonformität der Normverbrauchsabgabe wurde hingegen bestätigt.

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