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Keine aufwandswirksame Erfassung des Restbuchwertes eines gestohlenen KFZ

SteuernSWK 2004, S 545 Heft 16 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines gestohlenen Pkws kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.

UFS Graz, 11.02.2004, RV/0388-G/03

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