Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines gestohlenen Pkws kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
UFS Graz, 11.02.2004, RV/0388-G/03
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Zusammenfassung: Der Restbuchwert eines gestohlenen Pkws kann nicht als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.
UFS Graz, 11.02.2004, RV/0388-G/03
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