§ 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 1 LVO
Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser eine langjährig auf eigene Kosten und ohne Gewinnabwurf durchgeführte Erfindungsarbeit als einkommensteuerliche Liebhaberei qualifizierte und eine Verrechnung mit den Vergütungen einer früheren Erfindung ablehnte.