Zusammenfassung: Die einem Funktionär zugewendeten Aufwandsentschädigungen des österreichischen Gewerkschaftsbunds stellen sonstige Einkünfte dar, sodass dem Funktionär auch die Werbungskostenpauschale zusteht.
UFS Wien, 26.04.2004, RV/1710-W/2002
Zusammenfassung: Die einem Funktionär zugewendeten Aufwandsentschädigungen des österreichischen Gewerkschaftsbunds stellen sonstige Einkünfte dar, sodass dem Funktionär auch die Werbungskostenpauschale zusteht.
UFS Wien, 26.04.2004, RV/1710-W/2002