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Berechtigung zur Einbringung eines Wiederaufnahmeantrags

SteuernSWK 2004, S 395 Heft 10 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Ein von einem handlungsunfähigen Gemeinschuldner geltend gemachter Antrag, der aufgrund § 3 KO rechtsungültig war, erlangt durch die Konkursaufhebung vor der Antragserledigung rückwirkende Rechtswirksamkeit.

UFS Wien, 05.06.2003, RV/3115-W/02

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