Zusammenfassung: Ein an den Gemeinschuldner während des anhängigen Abgabenverfahrens zugestellter Abgabenbescheid erlangt keine Rechtsgültigkeit.
UFS Graz, 31.03.2003, RV/0559-G/02
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 1 lit a BAO
Zusammenfassung: Ein an den Gemeinschuldner während des anhängigen Abgabenverfahrens zugestellter Abgabenbescheid erlangt keine Rechtsgültigkeit.
UFS Graz, 31.03.2003, RV/0559-G/02
Rechtsgrundlagen: § 273 Abs 1 lit a BAO