Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Gesetzmäßigkeit der Kennzahlen "übrige Aufwendungen" sowie "übrige Werbungskosten" auseinander und verdeutlicht, welche Problemfälle insbesondere bei der elektronischen Übermittlung der Einnahmen-Ausgaben- oder Überschussrechnung auftreten können. Dabei erläutert er insbesondere, ob diese Kennzahlen mit dem Amtswegigkeitsgrundsatz und der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen in Einklang zu bringen sind und hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Regelung, die der Finanzverwaltung bedingt durch die Nichtoffenlegung sehr leicht die Veranlassung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht. Ein konkreter Verbesserungsvorschlag rundet den Beitrag ab.