Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass auch die Einbringung des Antragsformulars E 108e nach der Erlassung des Einkommensteuer-, Feststellungs- oder Körperschaftsteuerbescheids eine Gutschrift der Investitionszuwachsprämie bewirken kann, da das Verzeichnis laut Formular E 108e als eigene Abgabenerklärung zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: Rz 8229 EStR 2000; § 28 Abs 5 Z 2 EStG; § 108e EStG; § 201 Abs 3 Z 1 BAO