Zusammenfassung: Nach § 20 EStG setzt die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten den Nachweis einer beruflichen bzw betrieblichen Leistung oder Veranlassung voraus. Die Autoren untersuchen nun, wie diese Nachweispflicht mit der berufsrechtlichen Schweigepflicht von Rechtsanwälten in Einklang zu bringen ist und sprechen sich für Fälle, in denen keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht erfolgt, dafür aus, die Glaubhaftmachung nach § 138 BAO als ausreichenden Nachweis anzuerkennen.