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Entschädigungen für Handymasten

SteuernSWK 2004, S 381 Heft 10 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Klarstellung in den EStR, dass Entschädigungszahlungen für die erlaubte Errichtung von Handymasten auch bei pauschalierten Land- und Forstwirten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren sind.

Rechtsgrundlagen: Rz 4245a EStR 2000

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