Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Rückerstattung rechtswidrig einbehaltener Abfuhrabgaben geltend gemacht werden kann.
BMF 01.03.2004
Rechtsgrundlagen: § 82 EStG 1988; § 95 Abs 2 EStG 1988; § 240 Abs 3 BAO
Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Rückerstattung rechtswidrig einbehaltener Abfuhrabgaben geltend gemacht werden kann.
BMF 01.03.2004
Rechtsgrundlagen: § 82 EStG 1988; § 95 Abs 2 EStG 1988; § 240 Abs 3 BAO