§ 236 Abs. 1 BAO
Für die Prüfung eines Nachsichtsantrags ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich.
VwGH 30.07.2002, 99/14/0315
§ 236 Abs. 1 BAO
Für die Prüfung eines Nachsichtsantrags ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich.
VwGH 30.07.2002, 99/14/0315