§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO
Der VwGH qualifiziert im konkreten Fall die Betätigung eines Hobbyschriftstellers als steuerliche Liebhaberei.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0116
§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO
Der VwGH qualifiziert im konkreten Fall die Betätigung eines Hobbyschriftstellers als steuerliche Liebhaberei.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0116