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Auch bei einem Scheingeschäft" können anzuerkennende Betriebsausgaben anfallen

SteuernSWK 2002, S 245 Heft 8 v. 10.3.2002

Zusammenfassung: Auch im Rahmen eines Scheingeschäfts zum Ziele des Vorsteuerbetrugs können Betriebsausgaben begründet werden.

FLD Wien, NÖ und Bgld, 07.11.2001

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