Zusammenfassung: Fahrtspesen, die im Zuge des Besuchs der Großmutter, die die Betreuung des Kindes der berufstätigen Mutter übernimmt, aufgewendet werden stellen steuerlich weder Betriebsausgaben noch außergewöhnliche Belastungen dar.
FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 20.12.2001