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Zahlungen an das Finanzamtskonto des Gläubigers sind Betriebsausgaben

SteuernSWK 2002, S 244 Heft 8 v. 10.3.2002

Zusammenfassung: Überweisungen auf das Finanzamtskonto des Gläubigers sind steuerlich als Betriebsausgaben zu qualifizieren.

FLD Wien, NÖ und Bgld, 06.12.2001

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