Zusammenfassung: Überweisungen auf das Finanzamtskonto des Gläubigers sind steuerlich als Betriebsausgaben zu qualifizieren.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 06.12.2001
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Zusammenfassung: Überweisungen auf das Finanzamtskonto des Gläubigers sind steuerlich als Betriebsausgaben zu qualifizieren.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 06.12.2001
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