Zusammenfassung: Der BFH bestimmt den zuflusszeitpunkt bei Schecküberweisungen.
BFH, 20.03.2001, IX R 97/97
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG
Zusammenfassung: Der BFH bestimmt den zuflusszeitpunkt bei Schecküberweisungen.
BFH, 20.03.2001, IX R 97/97
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG