Zusammenfassung: Die Übereinkunft über die gesonderte Abrechnung der Überstunden eines Gesellschafter-Geschäftsführers begründet eine verdeckte Gewinnausschüttung.
BFH, 27.03.2001, I R 40/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Die Übereinkunft über die gesonderte Abrechnung der Überstunden eines Gesellschafter-Geschäftsführers begründet eine verdeckte Gewinnausschüttung.
BFH, 27.03.2001, I R 40/00
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG