Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Liebhabereiprüfung im Rahmen von unternehmerischen Aktivitäten Stellung.
BFH, 31.05.2001, IV R 81/99
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Liebhabereiprüfung im Rahmen von unternehmerischen Aktivitäten Stellung.
BFH, 31.05.2001, IV R 81/99
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG