Zusammenfassung: Unbefugte Mehrentnahmen durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft haben keine Begründung von Betriebseinnahmen zur Folge.
BFH, 14.12.2000, IV R 16/00
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Unbefugte Mehrentnahmen durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft haben keine Begründung von Betriebseinnahmen zur Folge.
BFH, 14.12.2000, IV R 16/00
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG