Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Vorliegen eines geldwerten Vorteils Stellung.
BFH, 30.05.2001, VI R 123/00
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Vorliegen eines geldwerten Vorteils Stellung.
BFH, 30.05.2001, VI R 123/00
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG