§ 41 Abs. 1 FLAG
Auch ein bei einer Kapitalgesellschaft beschäftigter Geschäftsführer mit einer 50 %igen Behinderung unterliegt der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0089
§ 41 Abs. 1 FLAG
Auch ein bei einer Kapitalgesellschaft beschäftigter Geschäftsführer mit einer 50 %igen Behinderung unterliegt der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0089