§ 41 Abs 1 FLAG
Auch Vergütungsleistungen für die stundenweise Erbringung von Werkleistungen des Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0082
§ 41 Abs 1 FLAG
Auch Vergütungsleistungen für die stundenweise Erbringung von Werkleistungen des Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers unterliegen der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 18.07.2001, 2001/13/0082