§ 7 WAO
Die Beauftragung eines Steuerberaters kann einen Entschuldigungsgrund für den grundsätzlich haftungspflichtigen Geschäftsführer begründen, wenn das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskünfte des Steuerberaters nicht vorwerfbar ist.
§ 7 WAO
Die Beauftragung eines Steuerberaters kann einen Entschuldigungsgrund für den grundsätzlich haftungspflichtigen Geschäftsführer begründen, wenn das Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskünfte des Steuerberaters nicht vorwerfbar ist.